Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kirchdorf an der Iller

Kirchdorf an der Iller ist eine Gemeinde im östlichen Landkreis Biberach in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
3960 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88457
Vorwahl
07354
Adresse der Gemeinde
Rathausstraße 11, 88457 Kirchdorf an der Iller
Rathausstraße 11, 88457 Kirchdorf an der Iller 88457 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kirchdorf an der Iller, Hauptstraße 1, 88457 Kirchdorf an der Iller
2. Landratsamt Biberach, Franziskanerstraße 1, 88400 Biberach an der Riß
3. Amtsgericht Biberach, Wilhelmstraße 2, 88400 Biberach an der Riß
Gemeinde Kirchdorf an der Iller – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 11:30
  • Dienstag: 08:30 - 11:30
  • Mittwoch: 08:30 - 11:30
  • Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:30 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.